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Sie können sich die Versicherungspolice im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.
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LEISTUNGSUMFANG
Ausländer-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der
Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land für:
• ambulante Heilbehandlung beim Arzt
• ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
• ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und
Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
• ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
• schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
• Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
• Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
• stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
• den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
• Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
• kein Selbstbehalt
Höchsterstattungsbetrag bei der Krankenversicherung:
pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR
Ausländer Incoming Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)
Ausländer Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme:
1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
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Das sind die Vorteile dieser Ausländer-Krankenversicherung:
• Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
• gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
• mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
• Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
• Einhaltung der Visumvorschriften der EU
• 24-Stunden-Notruf-Service weltweit
• Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
• Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
• Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR
• Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
• Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung
Mehr Informationen zur Ausländer-Krankenversicherung:
Warum ist eine
Ausländer-Versicherung
wichtig für Sie als Gastgeber?
Als Gastgeber tragen sie je nach Herkunftsland Ihres Gastes das finanzielle Risiko seines Aufenthaltes, welches Sie durch die
Abgabe der Verpflichtungserklärung gegenüber dem deutschen Staat beurkunden, falls der Gast selber nicht für die
entstandenen Kosten aufkommen kann. Damit laden Sie sich ein erhebliches Risiko auf, welches dringend abgesichert werden sollte.
Diese Ausländer Krankenversicherung sichert sie beispielsweise ab gegen die Risiken
und Kosten bei Krankheit des ausländischen Gastes. Die Reise-Unfallversicherung deckt das Risiko und die Kosten bei Unfällen ab.
Die im Reiseschutz-Paket ebenfalls enthaltene Haftpflichtversicherung sichert Sie ab gegen Rechtsansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden können.
Dabei erfüllt die Ausländer-Versicherung die gesetzlichen Anforderungen, die die Deutsche Bundesregierung (und die anderen EU-Länder) an den Versicherungsschutz von Ausländern
stellt (Schengen-Visum). Der Versicherungsschutz dieser
Ausländer-Krankenversicherung stellt für Sie ein sinnvolles Versicherungspaket dar, welches Sie gegen die meisten Risiken des Aufenthaltes absichert.
Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?
Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von
30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.
Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Originalversicherungsschein mit dem Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reisepasses des Gastes bei der Reiseversicherung einzureichen.
Was passiert mit der
Ausländer-Krankenversicherung, wenn die Einreise verschoben werden muss?
Die Ausländer-Versicherung kann bei der Hanse Merkur Reiseversicherung umgeschrieben werden auf das neue
Einreisedatum. Die Versicherung verfällt also nicht, sondern kann unproblematisch angepasst werden an die Einreisezeit.
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